Wärmecontracting
Die gesetzlichen Anforderungen für Wärmeerzeugungsanlagen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. So müssen mittlerweile in Baden-Württemberg nach dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz seit dem 1. Juli 2015 bei einem Heizanlagentausch in bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden 15 % der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugt werden. Mit einem Blockheizkraftwerk zur Wärmeerzeugung kann diese Gesetzesvorgabe beispielsweise vollständig erfüllt werden. Durch unser Wärmecontracting bieten wir Ihnen eine umweltschonende und zuverlässige Wärmeversorgung. Egal ob bei einem Neubau eines Wohnquartiers oder Sanierung einer Heizungsanlage, wir stehen Ihnen als kompetenter und erfahrener Partner zur Seite.
Welche Vorteile bietet Ihnen unser Wärmecontracting?
Wir erstellen die gesamte Planung, Projektierung und den Bau der gesamten Heizungsanlage. Die Finanzierung sowie jegliche Betriebsrisiken der Anlage erfolgt während der Vertragslaufzeit durch uns. Somit entstehen für Sie keine finanziellen Risiken.
Die SWF übernimmt die gesamte Betriebsführung der in unserem Eigentum stehenden Anlagenkomponenten.
- Sicherstellung der Betriebsbereitschaft
- Regelmäßige Kontrollen, Reparaturen und Wartungen
- Brenn- und Hilfsstoffbeschaffung
- Alle Instandsetzungen und Erneuerungen
- Störungsbereitschaft
Zielgruppe für unsere Wärmelösungen
- Private Immobilieneigentümer
- Gewerbe- und Industrieunternehmen
- Wohnungsbaugesellschaften und –Genossenschaften
- Hausverwaltungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bauträger
- Gebäudeeinheiten oder Wohnsiedlungen mit Nahwärmenetzen
- Ab 15 Wohneinheiten, die aus einer gemeinsamen Heizungsanlage versorgt werden