Strom
Die Bereitstellung einer sicheren und innovativen Stromversorgung ist mehr als das Bereitstellen von elektrischer Energie für die Bewohner und Firmen der Stadt Fellbach. Sie ist die Voraussetzung für mehr Lebensqualität und gut funktionierende Geschäftsprozesse in unserer modernen Gesellschaft.
Als Grund- und Ersatzversorger in Fellbach beliefern wir Sie gemäß § 36 Abs. 2 EnWG beispielsweise auch dann, wenn ein anderer Lieferant das nicht mehr kann. Aber auch schon direkt beim Einzug in eine neue Wohnung oder in Ihr Eigenheim fließt Strom von uns, auch wenn Sie aktiv noch keinen Energieliefervertrag geschlossen haben. Durch die Bekanntgabe Ihres Einzugs bei unserem Kundenservice erhalten Sie eine Vertragsbestätigung und haben die Möglichkeit sich für einen unserer Tarife zu entscheiden.
Auch außerhalb Fellbachs sind wir ein beliebter Stromlieferant. Mehrere tausend Haushalts- und Gewerbekunden in ganz Deutschland werden bereits von uns beliefert.