Kostenaufteilungsrechner CO2
Zum 1. Januar 2023 ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten, das die CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern regelt. Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Der Umlagenrechner ermöglicht sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Vermieterinnen und Vermietern eine einfache Berechnung der zu erwartenden CO2-Kosten.
Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Die Stadtwerke Fellbach übernehmen für die Richtigkeit der Angaben im Umlagenrechner keine Haftung.
Im Umlagenrechner ist der brennwertbezogene Emissionsfaktor für das Lieferjahr 2023 hinterlegt. Er lautet 0,18139 kg CO2/kWh/a.
Haben Sie einen Biogastarif mit den Stadtwerken Fellbach abgeschlossen? Dann müssen Sie die Positionen zur CO₂-Abgabe auf Ihrer Stromabrechnung addieren, um die Gesamtsumme zu ermitteln.
Für die Berechnung der CO2-Emissionen ist die Angabe der Wohnfläche nicht zwingend notwendig. Wenn Ihnen die Wohnfläche nicht bekannt ist, geben Sie eine beliebige Zahl ein. Achtung dadurch ist das Ergebnis Anteil Vermieter/Mieter falsch! Die berechneten CO²-Kosten sind netto. Hier müssen Sie die gültige MwSt, die in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum gilt, mitberücksichtigen.