FAQ
Damit keine Fragen offenbleiben, haben wir für Sie eine Auswahl an Fragen und Antworten zusammengestellt. Selbstverständlich freuen wir uns aber auch über Ihre persönliche Anfrage. Hierzu können Sie sich gerne an unseren Kundenservice wenden.
Aktuelle Themen
Corona Pandemie - Persönliche Besuche vor Ort
- Sind persönliche Besuche im Kundenzentrum wieder möglich?
Unter Berücksichtigung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind persönliche Besuche im Kundenzentrum wieder möglich. Bitte beachten Sie die aktuelle FFP 2 Maskenpflicht in unserem Gebäude. Halten Sie Abstand und schützen Sie damit sich und andere. Zum Schutz von anderen Kundinnen und Kunden und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ist das Betreten unseres Gebäudes nicht möglich, wenn Ihnen vom Gesundheitsamt Quarantäne verordnet wurde, Sie in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das neuartige Cornarvirus getestet wurden oder Sie in den letzten 7 Tagen Fieber, Husten, Atemnot oder andere Symptome einer Atemwegserkrankung hatten.
Einzahlungen (Prepaymentzähler) sind weiterhin werktags zu unseren Öffnungszeiten über den Container im Hinterhof möglich.
Vertrag
Änderung meiner persönlichen Daten
- Wie kann ich Daten wie meinen Namen oder meine Bankverbindung ändern?
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für Änderungen dieser Art einen schriftlichen Änderungswunsch von Ihnen benötigen. Dies kann gerne per E-Mail, per Fax, über das Kundenportal, persönlich vor Ort zu unseren Öffnungszeiten oder auf dem Postweg erfolgen. - Wie kann ich die Änderung meiner Rechnungsanschrift mitteilen?
Hier genügt uns ein kurzer telefonischer Hinweis. Andernfalls können Sie uns die gewünschte Änderung gerne per E-Mail, über das Kundenportal, persönlich vor Ort oder auf dem Postweg mitteilen.
Umzug und Lieferantenwechsel
- Ich ziehe um. Welche Daten benötigen Sie?
Bei einem Umzug benötigen wir von Ihnen folgende Informationen, um Ihren Vertrag ordnungsgemäß abzumelden: Tag der Schlüsselübergabe, Zählerstand zum Tag der Schlüsselübergabe, Ihre neue Anschrift für den Versand der Endabrechnung, den Namen des Vermieters oder des Nachmieters. Diese Informationen können Sie uns gerne gesammelt nach der Schlüsselübergabe mitteilen. - Wie kann ich Ihnen die Daten zu meinem Umzug mitteilen?
Die Daten können Sie uns telefonisch, per Fax, per E-Mail, schriftlich per Post, über das Kundenportal oder persönlich vor Ort zu unseren Öffnungszeiten mitteilen. - Welche Fristen muss ich beachten?
Bei einem Umzug ist es ausreichend, uns die Daten direkt nach der Schlüsselübergabe mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir laufende Verträge aufgrund gesetzlich vorgegebener Fristen maximal sechs Wochen rückwirkend abmelden können. - Ist es möglich, meinen Vertrag für die neue Wohnung zu übernehmen?
Da es sich um eine neue Lieferstelle handelt, der auch eine abweichende Zählernummer zugeordnet ist, müssen wir die Belieferung beim zuständigen Netzbetreiber in die Wege leiten. Die verfügbaren Tarife für Ihre neue Lieferstelle finden Sie über unseren Tarifrechner. Der Neueinzug kann direkt unter Angabe des Einzugsdatums und der Zählernummer online mitgeteilt werden. - Momentan habe ich einen anderen Lieferanten, möchte aber von den Stadtwerken Fellbach beliefert werden, was ist zu tun?
Einen Lieferantenwechsel können Sie uns ebenfalls über unseren Tarifrechner mitteilen. Hierfür benötigen wir Ihre Vertragsbindung bzw. das Datum, ab dem wir Sie beliefern können und den Namen des aktuellen Lieferanten. Gerne übernehmen wir die Kündigung für Sie. Bei einer recht knappen Kündigungsfrist oder einem Sonderkündigungsrecht empfehlen wir Ihnen, die Kündigung selbst zu tätigen.
STROM- UND GASTARIFE
- Wo finde ich meinen aktuellen Tarif?
Bei Ihrer Vertragsanlage werden Sie zunächst immer in den Grundversorgungs- bzw. Basistarif eingestuft. Der Abschluss eines anderen Tarifes erfordert immer Ihre Unterschrift auf unseren Formularen oder einen direkten Vertragsabschluss über den Tarifrechner auf unserer Homepage. - Welche Tarife stehen für mich zur Auswahl?
Je nach Liefergebiet bieten wir unterschiedliche Tarife an. Diese können über den Tarifrechner auf unserer Homepage oder über unseren Kundenservice abgefragt werden. - Was ist der Grundversorgungs- bzw. Basistarif?
Bei Ihrer Vertragsanlage werden Sie zunächst in den Grundversorgungs- bzw. Basistarif eingestuft. Dieser Tarif empfiehlt sich zum Beispiel bei Leerständen mit einem geringen Jahresverbrauch bis zu 250 kWh, oder wenn Sie an keine feste Vertragslaufzeit gebunden sein möchten. - Wie lautet meine Vertragslaufzeit?
Diese ist abhängig von Ihrem gewählten Tarif und kann gerne über unseren Kundenservice abgefragt werden. Beim Grundversorgungs- bzw. Basistarif gilt die gesetzlich vorgegebene Wechselfrist von 10 Werktagen. Bei einem Auszug oder einer Preisänderung haben Sie bei jedem Tarif ein Sonderkündigungsrecht, über welches Sie schriftlich informiert werden.
Abschlagszahlungen
- Was ist eine Abschlagszahlung?
Für die Energie, mit der wir Sie beliefern, ist monatlich ein Abschlag zu bezahlen, immer rückwirkend für den abgelaufenen Monat. Die Summe aller gezahlten Abschläge wird dann mit den Kosten der tatsächlich verbrauchten Energie in der nächsten Abrechnung gegengerechnet. - Wie berechnet sich mein monatlicher Abschlag?
Grundlage für die Höhe des monatlichen Abschlags ist der geschätzte Jahresverbrauch für die Lieferstelle. Bei Ihrer Anmeldung wird der monatliche Abschlag anhand der Verbräuche des Vormieters oder dem von Ihnen angegebenen geschätzten Jahresverbrauchs bzw. der Angabe wie viele Personen im Haushalt leben, berechnet. Selbstverständlich ist eine nachträgliche Anpassung jederzeit möglich. - Wie kann ich meine monatliche Abschlagszahlung anpassen?
Eine gewünschte Änderung des Abschlags können Sie uns telefonisch, per Fax, per E-Mail, schriftlich per Post oder persönlich vor Ort zu unseren Öffnungszeiten mitteilen. Ein Bestätigungsschreiben können wir Ihnen hierfür auf Wunsch gerne ausstellen. - Wie viele Abschläge sind pro Abrechnungsjahr zu bezahlen?
Für ein volles Abrechnungsjahr sind insgesamt 11 Abschläge zu bezahlen. Die genauen Fälligkeitstermine können Sie Ihrer Vertragsbestätigung bzw. Ihrer letzten Abrechnung entnehmen. - Wie bezahle ich meinen Abschlag?
Sie können uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, den Abschlag monatlich überweisen oder Bar an unserem Kassenautomat zu unseren Öffnungszeiten einzahlen.
Zähler, Zählerstand und Ablesung
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Zu welchem Zeitpunkt wird ein Zählerstand benötigt und weshalb?
Einen Zählerstand benötigen wir für die Erstellung Ihrer Jahresrechnung. Im Falle eines Auszugs oder Lieferantenwechsels benötigen wir den Zählerstand, um für Sie die Endabrechnung zu erstellen. -
Kann ich meinen Zählerstand auch selbst ablesen und mitteilen?
Selbstverständlich können Sie den Zähler auch selbst ablesen und uns den Stand mitteilen. Der Zählerstand kann über die Zählerstandsübermittlung auf unserer Homepage oder über unser Kundenportal mitgeteilt werden. Sie können sich auch direkt an den Kundenservice wenden. -
Wer übernimmt die Ablesung für die Jahresabrechnung?
In der Regel erfolgen die Ablesungen durch den örtlichen Netzbetreiber. Für Lieferstellen in Fellbach sind wir deshalb zuständig für die Jahresablesungen, wenn in Ihrem Gebiet die Jahresrechnung ansteht, sind dafür in Fellbach unsere Ableser unterwegs. Für Lieferstellen außerhalb Fellbachs kommt ihr örtlicher Netzbetreiber wegen der Ablesung auf Sie zu. -
Ist es möglich den Abrechnungszeitraum zu ändern?
Falls eine Abrechnung bzw. Ablesung zu einem bestimmten Zeitraum gewünscht wird melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice für eine Umstellung. Anschließend erfolgt die Ablesung immer direkt durch den Kunden. Hierzu erhalten die Kunden Ablesekarten, die dem zuständigen Netzbetreiber ausgefüllt zurückgesendet werden. Natürlich können stattdessen die Ablesungen auch online über unsere Homepage oder das Kundenportal mitgeteilt werden. -
Woher weiß ich welcher Zähler zu meiner Lieferstelle gehört?
Mit Hilfe Ihrer Zählernummer, welche Sie gerne bei uns im Kundenservice erfragen können, können Sie direkt zuordnen welcher Zähler zu Ihrer Lieferstelle gehört. -
Wie kann ich meinen Zähler ablesen?
Wenn Sie sich beim Ablesen nicht sicher sind, können Sie gerne ein Foto vom Zähler aufnehmen und uns zukommen lassen. Bei Zweitarifzählern gibt es zwei Stände, die wir benötigen. -
Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand nicht mitteile?
Anhand Ihrer Verbräuche aus den vergangenen Jahren werden wir Ihren Zählerstand schätzen. Der geschätzte Zählerstand wird dann für die Abrechnung verwendet. Eine nachträgliche Korrektur ist nach Absprache möglich.
Abrechnung und Zahlung
- Wann erhalte ich meine Rechnung?
Sie erhalten von uns einmal im Jahr Ihre Turnusabrechnung. Bevor wir diese erstellen benötigen wir einen aktuellen Zählerstand. Je nach dem Verhältnis aus den geleisteten Abschlagszahlungen und den Kosten für die tatsächlich verbrauchte Energiemenge, weißt Ihre Rechnung entweder ein Guthaben- oder einen Nachzahlungsbetrag auf. Mit Erhalt der Rechnung wissen Sie außerdem, wie viel Energie sie aktuell verbraucht haben, wie viel Energie Sie im Vorjahr verbraucht haben und wie hoch der Abschlag im nächsten Jahr sein wird. - An wen kann ich mich bei Fragen zu meinen Rechnungen wenden?
Bei Fragen zu Ihren Rechnungen können Sie sich direkt an den Kundenservice wenden. - Wann erhalte ich meine Endabrechnung?
Innerhalb von ca. zwei Wochen nach dem letzten Tag der Belieferung erhalten Sie ihre Endabrechnung, vorausgesetzt, dass wir einen Zählerstand mitgeteilt bekommen haben. - Wie erhalte ich meine Rechnung?
Bei unseren Onlinetarifen werden Sie per E-Mail informiert, dass Ihre Rechnung im Kundenportal bereitsteht. Hier archivieren wir für Sie ab dem ersten Tag alle Rechnungen. Andernfalls erhalten Sie die Rechnung klassisch per Post. Eine Umstellung auf den Onlineversand ist jederzeit möglich. - Wann bekomme ich mein Guthaben erstattet?
Wenn Ihre Rechnung ein bestehendes Guthaben aufweist, überweisen wir Ihnen dieses gerne auf Ihr Konto. Wenn wir bereits ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat haben, passiert das von alleine. Falls wir jedoch keine gültige Bankverbindung von Ihnen vorliegen haben, können Sie uns diese zur Guthabenauszahlung gerne mitteilen. - Meine Rechnung weist eine Nachzahlung auf, wie muss ich diese begleichen?
Wenn wir ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen haben, buchen wir den Betrag zu dem auf der Rechnung genannten Datum ab. Andernfalls bitten wir um eine Überweisung oder eine Barzahlung an unserem Kassenautomat. - Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich Schwierigkeiten mit der Begleichung der Nachzahlung habe?
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihre Rechnung bezahlen sollen, kommen Sie bitte auf uns zu um gemeinsam eine Lösung zu finden. In Ausnahmefällen und wenn es wirklich nicht anders geht, können wir über prüfen ob die Möglichkeit besteht einen Ratenplan zu erstellen.
Energiebelieferung
Strom
- Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Drei Elemente bilden den Strompreis: Steuern, Abgaben und Umlagen. Kosten für die Netzinfrastruktur. Kosten für Erzeugung, Beschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen. Eine detaillierte Ausführung finden Sie auf unserer Homepage unter Strom. - Was bedeutet Grundpreis?
Das ist der Betrag, den Sie jeden Monat pro Stromanschluss bezahlen. Er enthält zum Beispiel die Kosten für die jährliche Ablesung durch den Messstellenbetreiber, den Messstellenbetrieb und für die Netznutzung. - Was bedeutet Arbeitspreis?
Das ist der Betrag, den sie für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom bezahlen. Der Arbeitspreis wird auch als Verbrauchspreis bezeichnet. - Was ist der Unterschied zwischen Eintarif (ET) und Zweitarif (ZT)?
Wenn Sie einen Zähler mit einem Zählwerk zu Hause haben, spricht man von einem Eintarifzähler. Ihr Stromverbrauch wird über dieses eine Zählwerk im Zähler erfasst und von uns mit einem einheitlichen Verbrauchspreis pro kWh abgerechnet. Bei einem sogenannten Zweitarifzähler gibt es an ihrem Zähler zwei Zählerwerke. Eins davon misst ihren Stromverbrauch tagsüber und das Andere erfasst Ihren Verbrauch abends bzw. in der Nacht. Bei einem Zweitarifzähler gelten zu unterschiedlichen Zeiten auch unterschiedliche Preise. Abends und in der Nacht zu Zeiten des sogenannten Niedertarifs (NT) gilt ein günstigerer Verbrauchspreis pro kWh als tagsüber zur Zeit des Hochtarifs (HT). - Wozu brauche ich einen Eintarifzähler oder einen Zweitarifzähler?
Es ist üblich, dass der gesamte Stromverbrauch in einem Haushalt über genau einen Stromzähler gemessen wird: Den Eintarifzähler. Beziehen Sie allerdings zusätzlich Wärmestrom für Ihre Heizung, dann nutzen Sie dafür den Zweitarifzähler. Denn dieser Zähler ermöglicht eine getrennte Messung von Haushaltsstrom und Wärmestrom. Sollten Sie keinen Zweitarifzähler haben, kann für die Messung und Abrechnung auch ein zweiter, separater Eintarifzähler genutzt werden. - Was ist Baustrom?
Sie planen den Bau Ihres Eigenheimes oder die Sanierung einer Immobilie? In der Regel sind gerade zu Beginn der Bauphase noch nicht alle Stromleitungen verlegt und angeschlossen. Dabei benötigen die Beleuchtung und Geräte der Handwerker elektrische Energie. Baustrom ist eine vorübergehende Stromversorgung, dank der Sie auch in einer Phase mit Strom versorgt werden, in der kein herkömmlicher Hausanschluss besteht. Wenden Sie sich für das Beantragen von Baustrom bitte direkt an Ihren zuständigen Netzbetreiber. Dieser informiert uns als Ihren Stromlieferanten über den Baustrom-Antrag. Erst nach Inbetriebnahme des Baustromkastens können wir Sie mit Energie versorgen. Ihren zuständigen Stromnetzbetreiber können Sie bei unserem Kundenservice erfragen. - Wie kann ich Baustrom beantragen?
Informieren Sie rechtzeitig Ihren Elektroinstallateur oder das Bauunternehmen. Oft übernehmen die Dienstleister diesen Antrag auf Baustrom und beraten Sie zu den Gegebenheiten vor Ort. Es kommt jedoch auch vor, dass Sie sich als Bauherr selbst um den Baustrom kümmern müssen. Im Antrag wird üblicherweise neben der Adresse der Baustelle auch der Eigentümer, die Art der Anlage, ein amtlicher Lageplan und die benötigte Leistung in kWh hinzugefügt. Den Auftrag reicht Ihr Dienstleister oder Sie selbst beim Netzbetreiber ein – es folgt daraufhin ein Termin für den Anschluss und die Überprüfung des Baustromschranks.
Gas
- Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?
Drei Elemente bilden den Gaspreis. Steuern, Abgaben und Umlagen. Kosten für die Netzinfrastruktur. Kosten für Erzeugung, Beschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen.
- Was bedeutet Grundpreis?
Das ist der Betrag, den Sie jeden Monat pro Gasanschluss bezahlen. Er enthält zum Beispiel die Kosten für die jährliche Ablesung durch den Messstellenbetreiber, den Messstellenbetrieb und für die Netznutzung. - Was bedeutet Verbrauchspreis?
Das ist der Betrag, den sie für eine Kilowattstunde (kWh) Gas bezahlen. Der Verbrauchspreis wird auch als Arbeitspreis bezeichnet.
- Wie erfolgt die Umrechnung von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh)?
Der Verbrauch von Erdgas über den Zähler wird in Kubikmeter (m³) gemessen. Die Abrechnung erfolgt jedoch über Kilowattstunden (kWh). Daher muss das Gas über die Z-Zahl (berücksichtigt z. B. den Druck und die Höhe) und über den Brennwert des Gases umgerechnet werden.
Der zweite Faktor, der benötigt wird, um Ihren Gasverbrauch in kWh umzurechnen, ist die Zustandszahl. Diese beschreibt das Verhältnis des tatsächlichen Gasvolumens zum Normzustand. Der Normzustand liegt vor, wenn das Gas eine Temperatur von 0 Grad hat und einem Druck von 1 bar ausgesetzt ist. Mit der Zustandszahl (Z-Zahl) werden Einflüsse, wie die örtliche Temperatur und der Luftdruck in Ihrem Zuhause auf das Erdgasvolumen berücksichtigt.
Der Brennwert beschreibt die Qualität des Erdgases, das wir Ihnen liefern. Hier gilt: Je höher der Wert, desto mehr Energie enthält das Gas. Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt es je nach Förderquelle leichten Schwankungen im Energiegehalt. Daraus ergibt sich ein bestimmter Wert, der je nach Erdgasqualität zwischen 8,0 und 12,5 pro m³ liegt. Der genaue Brennwert ist auf jeder Erdgasrechnung aufgeführt.
Der Gesamtverbrauch ergibt sich aus der Multiplikation der Differenz mit der Z-Zahl und dem Brennwert.
Wasser
- Wie setzt sich der Wasserpreis zusammen?
Der zu zahlende Preis beinhaltet den Frischwasser- und den Abwasserpreis, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7 % für Frischwasser, die in den Satzungen der Kommunen festgelegt sind. - Was bedeutet Grundpreis?
Der Grundpreis wird je Hausanschluss und Monat auf der Basis der Wasserzählergrößen berechnet. - Was bedeutet Arbeitspreis?
Das ist der Betrag, den sie für einen Kubikmeter Wasser (m³ =1.000 Liter) bezahlen. Der Arbeitspreis wird auch als Verbrauchspreis bezeichnet. - Warum gibt es einen Abwasserpreis?
Da die entnommene Menge an Frischwasser, welches im Haushalt benutzt wird, auch wieder als sogenanntes Schmutzwasser der Kanalisation zugeführt wird, werden Frisch- und Schmutzwasser immer gemeinsam abgerechnet. - Ist eine Abwasserbefreiung möglich?
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie sich von Abwassergebühren befreien lassen. Hierfür ist die Stadt Fellbach zuständig, auf Anfrage nennen wir Ihnen hier gerne einen Ansprechpartner.