Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Ihr Kontakt zu uns 

Kundenservice der Stadtwerke Fellbach
Ringstraße 5
D-70736 Fellbach
0711 575 43 210
kundenservice@stadtwerke-fellbach.de

Montag - Mittwoch: 08:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
(Zahlungen am Kassenautomat bereits
ab 07:30 Uhr möglich)

 

Rückrufservice

Bei Störungen

Gas und Wasser 0711 57 54 3 70

Rohstoff Biogas

Bioerdgas

Unsere Bioerdgas-Tarife stehen für Nachhaltigkeit und helfen dabei, die gesetzlichen Auflagen zum Anteil an erneuerbaren Energien zu erfüllen. Zusätzlich entscheiden sich immer mehr unserer Kunden aktiv zu mehr Engagement beim Umweltschutz.

Über unseren Tarifrechner können Sie prüfen, welche Tarife wir für Ihre Lieferstelle anbieten.

Vorteile von Bioerdgas 

  • Vorgeschriebene Umweltauflagen bei Heizungsmodernisierung in Baden-Württemberg erfüllbar
  • Enthält mindestens 10% Biomethan im Sinne des EWärmeG

Wie Biogas hergestellt wird 

Biogasanlage

Biogas wird aus nachwachsenden Rohstoffen in Biogasanlagen erzeugt. Das beim Verbrennen des Biogases freiwerdende CO2 wird durch die Pflanzen in ihrer Wachstumsphase der Luft wieder entzogen. Somit entsteht ein Kreislauf von Pflanzenwuchs und Biogasverbrennung, wodurch sich schließlich die CO2-neutrale Eigenschaft des Biogases ergibt.

 Einspeisung in das Erdgasnetz

In großen Anlagen wird das Biogas erzeugt, auf Erdgasqualität aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist. Chemisch und physikalisch unterscheidet es sich dabei nicht mehr vom klassischen Erdgas. Wie auch beim Ökostrom wird das in regenerativen Anlagen erzeugte Erdgas direkt in das Netz eingespeist. 

Gesetzliche Vorschriften für Heizungsanlagen

Der Schutz unserer Umwelt ist essentiell. Das Thema CO2-Einsparung ist nicht nur für Gewerbe und Industrie wichtig, sondern auch für unsere privaten Heizungsanlagen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit dem “Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg” einen neuen Weg beschritten. Besitzer von Gebäuden, die vor dem 01.01.2009 errichtet wurden und die ihre Heizungsanlage ausgetauscht haben oder austauschen möchten, müssen ab 1. Juli 2015 darauf achten, dass mindestens 15% ihres jährlichen Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Als Möglichkeit wird dabei der Einbau von solarthermischen Anlagen, von Wärmepumpen oder 10% Biogas im Sinne des EWärmeG beim Einbau einer umweltschonenden Erdgas-Brennwertheizung angeführt.

Damit können die Auflagen des Gesetzgebers zu zwei Dritteln erfüllt werden. Ein weiteres Drittel kann beispielsweise durch einen Sanierungsfahrplan oder Dämmmaßnahmen erbracht werden.
Gerne beraten wie Sie auch zu weiteren Themen im Rahmen unserer Energieberatung.