Schlichtungsstelle
Streitbeilegungsverfahren Strom und Gas
Als Energieversorgungsunternehmen ist der Lieferant (Unternehmen) verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss und zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
Stadtwerke Fellbach GmbH
Ringstr. 5
70736 Fellbach
Telefon: 0711 57543 0
Telefax: 0711 57543 88
info@stadtwerke-fellbach.de
Der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 0
Telefax: 030 27 57 240 69
info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten über den Verbraucherservice:
Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 22 480 500
Telefax: 030 22 480 323
verbraucherservice-energie@bnetza.de.
Streitbeilegungsverfahren Wasser, Abwasser, Wärme und sonstige Energiedienstleistungen
Die Stadtwerke Fellbach GmbH erklärt sich bereit, hinsichtlich von Streitigkeiten zum „Anschluss- und/oder Versorgungsverhältnis Fernwärme sowie zum Anschluss- und/oder Versorgungsverhältnis Wasser- und/oder Abwasserversorgung an der alternativen Streitbeilegung mit Verbrauchern nach dem VSBG teilzunehmen.
Hiernach ist der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) berechtigt, die Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn er zuvor seine Beschwerde an das Unternehmen gerichtet hat.
Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
Stadtwerke Fellbach GmbH
Ringstr. 5
70736 Fellbach
Telefon: 0711 57543 0
Fax: 0711 57543 88
info@stadtwerke-fellbach.de
Die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle sind:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 795 79 40
Fax: 07851 795 79 41
mail@verbraucher-schlichter.de
https://www.verbraucher-schlichter.de
Sind seit der Geltendmachung des streitigen Anspruchs gegenüber dem Unternehmen nicht mehr als zwei Monate vergangen und hat das Unternehmen den streitigen Anspruch in dieser Zeit weder anerkannt noch abgelehnt, so kann das Unternehmen das Schlichtungsverfahren für die Restdauer der zwei Monate aussetzen lassen. Der Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
Für den Online-Geschäftsverkehr
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.