Messstellenbetrieb
Messstellenverträge
Sobald Sie Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen, wird gemäß § 9 Abs. 3 des Messstellenbetriebsgesetzes ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Anschlussnutzer und der Stadtwerke Fellbach GmbH in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber abgeschlossen. Den Vertrag finden Sie nachfolgend verlinkt.
- Messstellenvertrag Strom Anschlussnutzer
- Informationen zum Datenschutz für sonstige betroffene Personen
- Formblatt gemäß §54 MsbG
- Preisblatt MSBG - ab 01.01.2024