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Stadtwerke beginnen im Juni mit der Rückzahlung

(vom 05.05.2021)

Die Vorbereitungen für die Rückerstattung der zu viel abgerechneten Kosten für Frisch- und Abwasser laufen bereits auf Hochtouren.

„Uns ist es wichtig, dass die Guthabenauszahlung nun bald beginnen kann und wir die zu viel abgerechneten Kosten an unsere Kunden zurückgeben können“, berichtet Gerhard Ammon. Der Geschäftsführer der Stadtwerke Fellbach betont, dass die durch einen Abrechnungsfehler verursachten zu hohen Kosten für Frisch- und Abwasser ab Juni an die Kunden zurückgezahlt werden. Die Vorbereitungen für die Rückzahlung seien nahezu abgeschlossen.

Wie die Stadtwerke Fellbach (SWF) bereits im März 2021 berichteten, wurde durch einen Datenfehler eine zu kleine Wassermenge für das Fellbacher Familien- und Freizeitbad (F.3-Bad) berechnet. Die SWF nutzten einen Verbundzähler, bei dem nur ein Teil der Wassermenge gezählt und dann multipliziert werden muss. Durch diesen Fehler wurde der Faktor zehn in der Abrechnungsbank nicht eingetragen und somit nur ein Zehntel der Wassermenge für Frisch- und Abwasser abgerechnet. Nachdem der Fehler erkannt wurde, hatten die Stadt Fellbach und die Stadtwerke Fellbach eine Rückerstattung der zu viel abgerechneten Kosten für alle Wasserkunden zugesagt. Nach einer gründlichen Aufarbeitung der Fehlberechnungen über den gesamten Zeitraum vom 15. September 2013 bis zum 16. September 2019, die einige Zeit in Anspruch nahm, beginnt nun in enger Abstimmung mit dem Landeskartellamt der Prozess für die Rückerstattung. Damit sich die Guthabenauszahlungen nicht mit den jährlichen Turnusabrechnungen überschneiden, werden sie ab Mitte Juni an die Fellbacher Bürgerinnen und Bürger verschickt. Zuvor erläutern die SWF im kommenden Kundenmagazin Synergie 02/2021, die Anfang Juni an alle Fellbacher Haushalte verteilt wird, die detaillierte Vorgehensweise bei der Berechnung der Gutschriften und der weiteren Abwicklung. Über die Modalitäten der Rückzahlung führt Gerhard Ammon aus: „Die zur Rückzahlung verwendete Kontoverbindung wird unseren aktuellen Kunden zu Prüfzwecken auf der Abrechnung aufgedruckt. Änderungen können selbstverständlich mitgeteilt werden. Bei unseren ehemaligen Kunden werden wir die neuen Adressen, sofern sie uns nicht vorliegen, selbstverständlich versuchen zu ermitteln“.

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